Bundestag beschließt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Harte Budgetierung bedroht die Versorgung der Versicherten

Bundestag beschließt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Harte Budgetierung bedroht die Versorgung der Versicherten

21. Oktober 2022 Gesundheit 0

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dieses Kostendämpfungsgesetz beinhaltet verschiedene Sparmaßnahmen, von denen auch die vertragszahnärztliche Versorgung massiv betroffen sein wird. Mit der Wiedereinführung der harten Budgetierung vertragszahnärztlicher Leistungen drohen erhebliche negative Konsequenzen sowohl für die Mundgesundheit als auch für die Allgemeingesundheit der Bevölkerung.

„Dieses Gesetz ist ein verheerendes Signal für die Zahnarztpraxen und wird die zahnärztliche Versorgung der Patient*innen spürbar beeinträchtigen“, so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW. In den vergangenen Wochen und Monaten hatten sich die Spitzen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie der KZVen in den Ländern vielfach an die verantwortlichen Gesundheitspolitiker*innen der Ampel-Koalition sowie an die Länderregierungen gewandt, um die negativen Folgen für die Versorgung der Versicherten zu verdeutlichen. Mit einer Budgetierung und Deckelung der Ausgaben für zahnmedizinische Leistungen werde gerade der neuen PAR-Behandlungsstrecke nur gut ein Jahr nach deren Einführung die finanzielle Basis wieder entzogen. Nach der Intervention der Standesorganisationen hatte sich der Bundesrat klar zum Erhalt der Parodontitis-Behandlung bekannt und einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Er konnte sich damit jedoch bei der Bundesregierung und den Fraktionen nicht durchsetzen.

Präventionsorientierter Versorgungsansatz wird im Keim erstickt

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird der neue präventionsorientierte Versorgungsansatz für die weit überwiegende Mehrheit der GKV-Versicherten im Keim erstickt. „Es ist sehr enttäuschend, dass die guten Argumente, die sowohl vonseiten der Standespolitik als auch von der Länderkammer an die Bundesregierung adressiert wurden, um die präventionsorientierte Parodontitis-Behandlungsstrecke aus der zahnärztlichen Budgetierung herauszunehmen, offensichtlich kein Gehör gefunden haben“, so Dr. Ute Maier.

Ausnahme nur für PAR-Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung

Die letzten Änderungen am Gesetz betreffen ausschließlich die Parodontitis-Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. „Das ist politische Augenwischerei und hilft nur einem kleinen Teil der Versicherten“, konstatiert Dr. Ute Maier. „Die stetigen Beteuerungen von Minister Lauterbach, die Versorgung werde nicht eingeschränkt, gehören ins Reich der Fabel.“ Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung erklärt hierzu in einer Pressemitteilung, dass mit der Ausnahme ausschließlich für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung „die Koalition absolut zu kurz“ springe. „Rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, würde so faktisch ein Leistungsanspruch vorenthalten, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Das, was uns die Politik hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt, mit dem die massiven Leistungskürzungen für den Rest der Versicherten kaschiert werden soll.“

Evaluierung vorgesehen

Im Gesetz ist bis zum 30. September 2023 eine Evaluierung der Auswirkungen der Begrenzung der Punktwerte und Gesamtvergütungen auf die Parodontitis-Versorgung vorgesehen. Dies sei „zynisch und beispiellos“, so die KZBV. „Trial and error auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis-Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren – das wäre verantwortungsvoll.“

Weitere Informationen zu den einzelnen im GKV-FinStG vorgesehenen Maßnahmen finden Sie hier.